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Familienrecht-Ratgeber
Tipps zu Unterhalt, Scheidung und Eherecht

Familienrecht-Ratgeber

Auf dieser Internetseite finden Sie umfangreiche rechtliche Informationen rund um das Eherecht, die Scheidung, den Unterhalt, die nichteheliche Lebensgemeinschaft, die Lebenspartnerschaft, das Recht der Familie, die Abstammung, die Adoption und das familiengerichtliche Verfahren.

Im Jahre 2003 lebten in Deutschland insgesamt 18,6 Millionen Ehepaare, davon 8,8 Millionen mit ledigen Kindern und 9,8 Millionen ohne Kinder.

Im Jahre 2009 kamen 378.439 neue Ehepaare hinzu, das heißt 756.878 Männer und Frauen haben sich das "Ja-Wort" gegeben.

Im gleichen Jahr 2009 wurden 185.817 Ehen durch die Familiengerichte geschieden, 145.656 minderjährige Kinder mussten dabei das Scheitern der Ehe ihrer Eltern miterleben.

Von den 1991 geschlossenen Ehen waren zehn Jahre später bereits 20% wieder geschieden, weitere werden folgen...

Insgesamt jede dritte Ehe endet heute nicht durch Tod eines der Ehepartner, sondern vor dem Familienrichter.

Die Betroffenen mag es vielleicht ein wenig trösten, dass sie mit ihrem Schicksal also nicht allein sind.

Es entsteht aber vor allen Dingen das Bedürfnis bzw. die Notwendigkeit, sich mit dem weiten Feld des Familienrechts auseinander zu setzen.

  • Was ist vor einer Eheschließung zu bedenken ?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich während bestehender Ehe ?
  • Was wird aus den Kindern nach Trennung und Scheidung ?
  • Wer hat Anspruch auf Unterhalt und wer muss wie viel Unterhalt an wen wie lange zahlen ?
  • Was wird aus unserem/meinem Haus, unserer/meiner Wohnung, unserem/meinem Vermögen ?

Auf diese und weitere Fragen will der Familienrecht-Ratgeber versuchen, eine Antwort zu geben.

Die Ehe ist in der heutigen Zeit aber nicht mehr die allein anerkannte Form des Zusammenlebens zwischen zwei Menschen. Hinzu gekommen sind die nichteheliche Lebensgemeinschaft (2,1 Millionen Paare im Jahr 2000, davon 0,6 Millionen mit Kindern) und jüngst die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare. Diesen neuen Formen partnerschaftlichen Zusammenlebens sind daher besondere Kapitel dieses Ratgebers gewidmet.

Die nachfolgenden Seiten können und wollen die anwaltliche Beratung nicht ersetzen. Dies schon deshalb, weil im Ehescheidungsverfahren und in bestimmten weiteren Verfahren die Vertretung wenigstens einer Partei durch einen Rechtsanwalt zwingend vorgeschrieben ist.

Aber auch im übrigen ist das Familienrecht so komplex und durch die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls gekennzeichnet, dass eine Beratung und Vertretung durch eine/n fundierte/n Rechtsanwalt/anwältin Ihres Vertrauens meist unerlässlich ist (auf die naheliegende Frage, was dies denn kostet, soll auf den folgenden Seiten ebenfalls eingegangen werden).

Ziel dieses Ratgebers kann es daher nur sein, Ihnen einen ersten Überblick über die komplizierte Materie des Familienrechts zu verschaffen. Die Einzelheiten gerade Ihres "Falles" kann er nicht lösen. Er bietet Ihnen aber nach der Lektüre die Möglichkeit, Ihren Rechtsanwalt /Ihre Rechtsanwältin gezielter auf bestimmte Fragen und Probleme anzusprechen.

Damit können Mühen, Kosten und Zeit gespart werden, womit schon viel gewonnen wäre.

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