Rechtsanwalt Max Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterhausen, Tel.: 01234/56789, max@mustermann.de
Unter welchen Voraussetzungen kann eine Lebenspartnerschaft aufgehoben werden?
Statt von einer Scheidung spricht das Gesetz von der "Aufhebung" der Lebenspartnerschaft.
Die Voraussetzungen für eine solche Aufhebung der Lebenspartnerschaft sind jedoch mittlerweile den Voraussetzungen für die Scheidung einer Ehe weitgehend angeglichen worden.
- Leben die Partner seit mindestens einem Jahr getrennt
- und kann nicht erwartet werden, dass die partnerschaftlich Lebensgemeinschaft wiederhergestellt wird
so hebt das Familiengericht die Lebenspartnerschaft auf, wenn beide Partner dies beantragen oder der eine dem Antrag des anderen zumindest zustimmt.
Stimmt der andere dem Antrag auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft nicht zu, so wird die Lebenspartnerschaft aufgehoben, wenn die Trennung seit drei Jahre andauert.
Zum Begriff des Getrenntlebens kann auf das entsprechende Kapitel zum Scheidungsrecht verwiesen werden.
Ein "Härtefallaufhebung" bei einer Trennung unter einem Jahr ist im Gegensatz zur Ehescheidung nicht möglich.
Das könnte Sie auch interessieren:
Die Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner
Das Erbrecht des gleichgeschlechtlichen Lebenspartners
Rechtswirkung der Begründung einer Partnerschaft
Anwalt für Familienrecht
Rechtsanwalt Max Mustermann
Mustermann Kanzlei
Musterstraße 1
12345 Musterhausen
Tel. 01234 / 56789
max@mustermann.de
Sie sind Anwalt/Anwältin
für Familienrecht?
Dann könnte hier Ihr Name stehen.
Mehr erfahren…
