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Die Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner
Gleichgeschlechtliche Paare können in Deutschland keine Ehe eingehen. Heiraten können nach wie vor nur ein Mann und eine Frau.
Mit dem am 01.08.2001 in Kraft getretenen "Lebenspartnerschaftsgesetz" steht gleichgeschlechtlichen Paaren aber nun erstmals die Möglichkeit offen, ihre Beziehung auf eine rechtlich geschützte Basis zu stellen.
Dabei hat der Gesetzgeber die eingetragene Lebenspartnerschaft in ihren Voraussetzungen und Wirkungen der Ehe sehr stark angeglichen. Der Begriff der "Homo-Ehe" ist daher insoweit zu Recht geprägt worden.
Die folgenden Ratgeberseiten können sich daher weitgehend auf eine Erläuterung der Unterschiede zur "echten" Ehe beschränken. Im übrigen kann auf die Seiten zu den Wirkungen der Ehe und den Folgen der Scheidung sinngemäß Bezug genommen werden.
Wegen der starken Angleichung an die ehe- und familienrechtlichen Vorschriften ist die Verfassungsmäßigkeit des Lebenspartnerschaftsgesetzes lange angezweifelt worden. Mit seinem Urteil vom 17.07.2002 hat das Bundesverfassungsgericht die Diskussion beendet, das Lebenspartnerschaftsgesetz ist nicht verfassungswidrig.
Das Lebenspartnerschaftsgesetz regelt die gesamte Materie nur unvollständig. Es fehlen wichtige Regelungen bei der Einkommens-, Erbschafts- und Schenkungssteuer und im Beamtenrecht. So ist es eingetragenen Lebenspartnern bislang nicht möglich, die Vorteile des "Steuersplittings" (Steuerklassen III und V bzw. IV) in Anspruch zu nehmen. Dies liegt daran, dass entsprechende Regelungen der Zustimmung des Bundesrates bedurft hätten, diese jedoch nicht zu erlangen war.
Um das Vorhaben, die eingetragene Lebenspartnerschaft einzuführen, zu "retten" hat die Bundesregierung das Gesetz in zwei Teile "zerlegt", nämlich in das zustimmungsfreie "Lebenspartnerschaftsgesetz" und das zustimmungspflichtige "Lebenspartnerschaftsergänzungs-
gesetz".
Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist, wie gesagt, am 01.08.01 in Kraft getreten. Das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz mit steuer- und beamtenrechtlichen Regelungen ist im Bundesrat gescheitert.
Ob, wann und wie es jemals in Kraft tritt, ist im Hinblick auf die derzeitigen Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat nicht abzusehen.
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