Lottogewinn kurz vor der Scheidung gehört zur Hälfte der Ex

BGH spricht früherer Ehefrau 242.500 Euro zu

Ein Lottogewinn kurz vor der Scheidung gehört noch zur Hälfte der Partnerin. Wie alle Vermögenssteigerungen fällt er in den sogenannten Zugewinnausgleich, wie am Mittwoch, 16. Oktober 2013, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied (Az.: XII ZB 277/12). Er sprach damit einer Frau aus dem Rheinland 242.500 Euro aus dem Lottogewinn ihres früheren Ehemannes zu.

Beide waren seit 1971 verheiratet, trennten sich aber im August 2000. 2001 zog der Mann mit einer neuen Partnerin zusammen. Im November 2008 füllte er mit ihr einen Lottoschein aus – und sie gewannen eine knappe Million, genau 956.333 Euro. Erst zwei Monate später, Ende Januar 2009, reichte der Mann die Scheidung ein.

Den Lottogewinn konnte er dadurch nicht mehr für sich und seine neue Partnerin retten. Ein Viertel – die Hälfte seiner Hälfte – muss er an seine Ex-Frau abgeben, urteilte der BGH.

Hintergrund sind die Regeln des sogenannten Zugewinnausgleichs. Danach behält bei einer Scheidung zunächst jeder Partner das sogenannte Anfangsvermögen für sich, das er zu Beginn in die Ehe eingebracht hat. Gleiches gilt für Erbschaften und Schenkungen. Der ansonsten während der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwachs dagegen wird – unabhängig von der Rollenverteilung in der Ehe – hälftig geteilt.

Der Lottogewinn ist kein „privilegiertes Vermögen“ wie eine Erbschaft oder eine Schenkung und gehört auch nicht zum „Anfangsvermögen“, betonte nun der BGH. Daher gehe er mit in den Zugewinnausgleich ein.

Auch der Hinweis auf die bereits lange Trennungszeit half dem Mann ebenso wenig weiter wie das Argument, der Lottogewinn habe zu seiner früheren Ehe keinerlei Bezug. Auf eine „unbillige Härte“ könne sich der Mann trotzdem nicht berufen, urteilte der BGH. Immerhin habe seine frühere Ehe bis zur Trennung 29 Jahre bestanden und drei Kinder seien daraus hervorgegangen. Abgesehen vom Anfangsvermögen, Erbschaften und Schenkungen unterscheide das Gesetz bewusst nicht, aus welchen Quellen ein während der Ehe erzielter Vermögenszuwachs stammt.

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