Wie werden die Haushaltsgegenstände bei einer Scheidung verteilt?

Zu der Frage, welche Gegenstände zum Hausrat gehören, vergleiche zunächst den Abschnitt über den ehelichen Hausrat in dem Kapitel über die Wirkungen der Ehe.

Mit der Scheidung der Ehe sind die Haushaltsgegenstände (der frühere Begriff „Hausrat“ ist aus dem Gesetz gestrichen worden) endgültig aufzuteilen. Dabei ist nach Möglichkeit eine einvernehmliche Regelung zu finden. Es gibt für alle Beteiligten (Gericht, Rechtsanwälte, Eheleute) kaum etwas "Nervenaufreibenderes" als die streitige Verteilung der Haushaltsgegenstände.

Es muss dann nämlich buchstäblich der "letzte Kaffeelöffel" zwischen den Eheleuten verteilt werden.

Zur Vorbereitung der Teilung der Haushaltsgegenstände ist es sinnvoll, dass die gesamten Gegenstände zunächst in einer "Inventarliste" vollständig zusammengestellt wird. Sodann ist die Teilung vorzunehmen. Dies geschieht am besten dadurch, dass vorab die "unstreitigen" Teile ausgeschieden werden und man anschließend versucht, sich auch über den verbleibenden Teil zu einigen.

Schlagen die Bemühungen um eine einvernehmliche Teilung fehl, so nimmt das Familiengericht auf Antrag die Teilung vor.

Dabei gelten folgende Regeln:

  • Haushaltsgegenstände, die im Alleineigentum eines Ehegatten stehen verbleiben diesem. Eine Zuweisung an den anderen Ehegatten ist nunmehr ausgeschlossen. Diese im Alleineigentum eines Ehegatten stehenden Gegenstände müssen in die Zugewinnausgleichsbilanz eingestellt werden.
  • Nur Haushaltsgegenstände, die im Miteigentum beider Eheleute stehen, verteilt der Richter unter Berücksichtigung der Belange der Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten. Derjenige, der durch die Teilung sein Miteigentum verliert, kann von dem anderen eine angemessene Ausgleichszahlung verlangen.

Zu den Haushaltsgegenständen kann auch der Familien-PKW gehören. Auch bei ihm ist zu fragen, wer Eigentümer des Fahrzeuges ist (beide Eheleute oder einer allein?) Dies beantwortet sich im Regelfall danach, wer als Käufer im Kaufvertrag eingetragen ist.

Sind dies beide Eheleute, so ist gehört der PKW in die Teilung der Haushaltsgegenstände.

Ist einer von beiden Alleineigentümer, so erfolgt der Ausgleich im Zugewinn.