Die geplante Reform des familiengerichtlichen Verfahrens 2009

Zum 01.09.2009 wird das familiengerichtliche Verfahren tiefgreifend verändert werden.

Die Kernpunkte der Reform:

  • Es kommt das große Familiengericht. Das Familiengericht ist für alle denkbaren Streitigkeiten zwischen Eheleuten und Ex-Eheleuten und Eltern und Schwiegereltern zuständig. Zuständig ist das FamG auch für Adoptionen und alle Gewaltschutzverfahren.
  • Die Notarscheidung kommt nicht. Auch weiterhin muss zumindest der Antragsteller anwaltlich vertreten sein.
  • Auch in allen Unterhaltssachen besteht künftig Anwaltszwang.
  • Alle Entscheidungen ergehen in der Form eines Beschlusses. Ein Scheidungsurteil wird es daher zukünftig nicht mehr geben, an seine Stelle tritt der Scheidungsbeschluss. Demgemäß ist einziges Rechtsmittel die (sofortige) Beschwerde.
  • Alle Entscheidungen sind mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen.
  • Die einstweilige Anordnung wird ein selbständiges Verfahren mit eigener Kostenentscheidung.
  • Die Verfahren betreffend elterliche Sorge, Umgang und Kindesherausgabe heißen dann Kindschaftssachen.
  • Die bisherigen Kindschaftssachen heißen künftig Abstammungssachen.
  • Gegen umgangsboykottierende Elternteile wird zukünftig nicht Zwangs-, sondern Ordnungsgeld verhängt.

Sobald die Neuregelungen in Kraft getreten sind, werden sie in die einzelnen Kapitel dieses Ratgebers eingearbeitet werden.