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Voraussetzungen der Eheschließung - Eheverbote und Ehefähigkeit
Nach dem in Deutschland nach wie vor geltenden Rechtsverständnis können eine Ehe nur eingehen
- zwei unverheiratete Personen
- unterschiedlichen Geschlechts,
- die auf Lebenszeit
zusammenleben (wollen).
Wer schon einmal verheiratet war, kann nur heiraten, wenn die frühere Ehe durch Tod des Partners oder Scheidung aufgelöst worden ist. Gleichgeschlechtliche Paar können keine Ehe eingehen, ihnen hat der Gesetzgeber seit dem 01.08.2001 die eingetragene Lebenspartnerschaft zur Verfügung gestellt.
Wer heiraten will, muss volljährig, also mindestens 18 Jahre alt sein. Ist einer der Partner mindestens 18 Jahre alt und der andere wenigstens 16, so kann das Familiengericht auf Antrag die Eheschließung erlauben, wenn dies dem Wohle des Minderjährigen entspricht.
In Zeiten, in denen die nichteheliche Lebensgemeinschaft als Lebensform weitgehend akzeptiert wird, handhaben die Familiengerichte diese Bestimmung zunehmend restriktiver. Der Umstand allein, dass ein Kind "unterwegs" oder gar schon geboren ist (der einstmals klassische Fall des "Heiraten-müssens"), oder dass einem ausländischen Partner ohne die Heirat die Abschiebung droht, reicht für die Genehmigung allein nicht.
Nicht heiraten kann, wer geschäftsunfähig, also zum Beispiel geisteskrank ist. Dies muss bei einem unter Betreuung Stehenden nicht zwangsläufig der Fall sein. Er kann heiraten, wenn er - zur Überzeugung des Standesbeamten - die Bedeutung der Ehe erfassen kann und den freien Willen hat, sie einzugehen.
Nicht einander heiraten dürfen Verwandte in gerader Linie (das sind Personen, die direkt voneinander abstammen) sowie Geschwister und Halbgeschwister. Dies gilt auch, wenn die Verwandtschaft oder Geschwisterschaft durch Adoption erloschen ist.
Umgekehrt soll eine Ehe nicht geschlossen werden zwischen Personen, deren Verwandtschaft oder Geschwisterschaft erst durch Adoption zustande gekommen ist, auch dann nicht, wenn die Adoption rückgängig gemacht wird.
Heiraten können demnach aber der Cousin seine Cousine und der Onkel seine Nichte, weil sie nicht in gerader Linie miteinander verwandt sind.
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