Scheidung online ?

Immer häufiger findet man im Internet Rechtsanwälte, die mit Begriffen wie "Scheidung online", "Internet-Scheidung" oder ähnlichem versuchen, neue Mandanten zu bekommen.

Was steckt dahinter ?

  1. Eine Online-Scheidung in dem Sinne, dass Sie nicht persönlich zum Gericht müssten, sondern die ganze Angelegenheit bequem von zu Hause aus erledigen könnten, gibt es nicht. Der Richter muss in jedem Scheidungsverfahren die Eheleute im Termin stets persönlich zur Trennung und zum Scheitern der Ehe anhören.

    "Online" bei der "Online-Scheidung" ist nur der Umgang mit Ihrem eigenen Rechtsanwalt. Statt eines persönlichen Beratungsgesprächs in den Praxisräumen verkehren Sie mit Ihrem Anwalt nur noch per email.
    Ob dies sinnvoller ist als ein persönliches Gespräch können nur Sie entscheiden.

  2. Die Kosten der Scheidung sind bei einer Online-Scheidung auf keinen Fall geringer.

    Wie in dem Kapitel über die Kosten des Anwalts dargestellt, wird der Rechtsanwalt nicht nach der Anzahl der gefertigten Schriftsätze oder gar nach einem "Stundenlohn" bezahlt. Auch die Anzahl Ihrer Besuche in der Kanzlei wirkt sich nicht auf das Honorar aus.

    Vielmehr erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit bestimmte feste Gebühren. Abgesehen gesondert auszuhandelnden Honorarvereinbarungen gibt es also keine "teuren" oder "billigen" Rechtsanwälte, vielmehr erhält jeder Anwalt die gleichen gesetzlichen Gebühren - gleich ob er Sie persönlich in seiner Kanzlei empfängt oder mit Ihnen nur per email kommuniziert.

  3. Vielfach wird argumentiert, der "Online-Anwalt" könne bei einer einvernehmlichen Scheidung bewirken, dass der Streitwert um 20% gesenkt werde.

    Dazu ist zu sagen, dass der Streitwert allein vom Richter festgesetzt wird. Ob er den Streitwert bei einer einvernehmlichen Scheidung tatsächlich um 20% senkt, ist allein seine Entscheidung.

    Praktisch kommt dies allerdings nur sehr selten vor.

    Einen entsprechenden Antrag auf Herabsetzung des Streitwertes kann aber jeder Rechtsanwalt stellen, einer Beauftragung des Anwalts über das Internet bedarf es dazu nicht.

  4. Wenn Sie einen Rechtsanwalt - gleich ob persönlich oder "online" - beauftragen, der außerhalb Ihres Gerichtsbezirks wohnt, ist dieser berechtigt, für die Teilnahme am Termin Reisekosten und "Abwesenheitsgelder" zu berechnen.

    Bei Beauftragung eines weit entfernt ansässigen "Online-Rechtsanwalts" müssen Sie mit entsprechend höheren Kosten für die Scheidung rechnen.